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Informationspflicht

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG

Ihr Berater

Die Koordinaten Ihres Beraters sind auf der Ihnen abgegebenen Visitenkarte ersichtlich.

Ihr Berater ist als ungebundener Vermittler im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei der Finanzmarktaufsicht (FINMA) registriert. Unter Mitarbeiter können Sie neben den persönlichen Angaben die offizielle Registrierungsnummer Ihres Beraters einsehen.

Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler haben verschiedene Informationspflichten gegenüber den Kundinnen und Kunden. Diese Informationen übergeben wir Ihnen in verständlicher Form vor Vertragsabschluss (Art. 45 VAG). Als ungebundener Versicherungsvermittlerin informieren wir unsere Kundinnen und Kunden über alle Arten von Entschädigungen, die wir im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung von Versicherungsunternehmen oder Dritten erhalten (Art. 45b VAG).

Dies betrifft sowohl natürliche Personen wie auch juristische Person, Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.

Bindung an Versicherer

Wir sind in der Wahl des für Sie optimalen Versicherers frei. Es bestehen keine finanziellen oder anderweitigen Abhängigkeiten zu einem oder mehreren Versicherern.

Haftung

Im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit verpflichtet sich die LRM Risikomanagement  AG im Fall einer Haftung dafür einzustehen.

Datenschutz und Geheimhaltung

Werden im Zusammenhang mit Ihrer Beratung besonders schützenswerte Personendaten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung eingesehen bzw. bearbeitet, verpflichtet sich LRM Risikomanagement AG, die notwendigen Vorkehrungen zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen.

Die LRM Risikomanagement AG verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihr im Rahmen oder Zusammenhang mit dieser Beratung zukommen, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die LRM Risikomanagement AG wird alle Personendaten, die ihr von Ihnen anvertraut worden sind, absolut vertraulich behandeln.

Die Bearbeitung von Personendaten ist eine notwendige Grundlage für die Erarbeitung von optimalen Vorsorgelösungen und -konzepten, sei es für einzelne Personen oder im Rahmen von Gesamtlösungen, z.B. in der beruflichen Vorsorge.

Die LRM Risikomanagement AG bewahrt die Personendaten in der Regel in elektronischer Form auf. Die Aufbewahrungsdauer richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei der Ausstellung von Versicherungsanträgen, der Einholung von Offerten, im Zusammenhang mit der Abwicklung von Leistungsfällen etc. findet ein Datenaustausch zwischen der LRM Risikomanagement AG und einem oder mehreren Versicherern statt. Gemäss dem Datenschutzgesetz haben Sie das Recht, von LRM Risikomanagement AG Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie vorhanden sind, zu welchem Zweck und mit welcher Rechtsgrundlage diese bearbeitet werden. Zudem können Sie Auskunft über die Kategorien der bearbeitenden Personendaten sowie der an der Sammlung Beteiligten und der Datenempfänger verlangen. Sie haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen oder vernichten zu lassen oder die Bekanntgabe an Dritte zu untersagen.

Bei Betrieben und Unternehmen gelten die vorerwähnten Bestimmungen auch für die Daten von Mitarbeitenden, wenn diese im Zusammenhang mit dem durch das Unternehmen an die LRM Risikomanagement AG erteilten Broker- oder Beratungsauftrag nicht in direktem Kontakt mit der LRM Risikomanagement AG stehen. Die vorerwähnten Datenschutz- und Geheimhaltungsrechte stehen auch den Mitarbeitenden zu. Der Betrieb resp. das Unternehmen ist dabei ausdrücklich besorgt, dass er resp. Es gegenüber der LRM Risikomanagement AG befugt ist, die entsprechenden Mitarbeiterdaten weiterzugeben.